Hans Linz war Präsident des traditionsreichen Fußballklubs DSV Leoben und hat Wertpapiere von Wolfgang Auer-Welsbach vertrieben - so wie beispielsweise die Raiffeisen-Bezirksbank Klagenfurt auch. 2010 musste Auer-Welsbach wegen schweren Betrugs ins Gefängnis. Linz wurde in Folge zu einer noch höheren Strafe als Auer-Welsbach verurteilt, obwohl er laut Gericht nur einen Bruchteil des Schadens verursacht hatte. Vieles stimmt nicht zusammen im Fall von Hans Linz. Und er ist überzeugt: Er sitzt unschuldig im Gefängnis.
Text: Klaus Faißner
Insgesamt fast sechs Jahre saß Hans Linz bis heute im Gefängnis. "Unschuldig", ist der ehemalige Präsident des Fußballklubs DSV Leoben überzeugt, und legt das auch anhand vieler Belege dar. Inzwischen hat er tagsüber Freigang, darf arbeiten - und er nutzt die Zeit, um für seine Rehabilitierung zu kämpfen. Linz zückt mehrere Schreiben von Personen, die angeblich von ihm betrogen wurden und deswegen hohe Summen verloren haben. Sie alle wollen unter Eid vor Gericht aussagen und ihn entlasten.
"Höchstens 30 Minuten genügen, um zu erkennen, dass mein Schuldspruch vom 31. März 2011 ein krasses Fehlurteil ist, wie es unrichtiger und lebensfremder nicht mehr ausfallen kann", betont Linz. Ihm gehe es nur um eines: um die Herstellung von Rechtsrichtigkeit. In unzähligen Schreiben hat er sich um die Wiederaufnahme seines Verfahrens bemüht - bislang erfolglos. Richter, Korruptionsstaatsanwaltschaft und andere juristische Institutionen lassen ihn regelmäßig abblitzen. Tatsächlich ist sein Fall voller Ungereimtheiten und wirft - wie viele andere auch - ein schiefes Licht auf die Justiz.
Linz handelte mit Genussscheinen, die eine sehr hohe Rendite abwarfen. "Ist eh klar, dass da etwas faul sein muss", sagten danach viele. Doch bis es 2008 zum Zusammenbruch kam, wurden sie von allen Kontrollorganen bestens bewertet und auch von Banken wie Raiffeisen-Bezirksbank Klagenfurt verkauft. Konkret handelte es sich um Genussscheine der Investmentfirma Auer von Welsbach (AvW), die als "Sparprodukt" gehandelt wurden. Hans Linz arbeitete mit Wolfgang Auer-Welsbach nach eigenen Angaben zwischen 1992 und 2008 zusammen und betrieb die so genannte Barschiene - Linz´ Kunden konnten sich jeden Monat von ihm die Rendite in bar auszahlen lassen.
Ein Zehntel Schaden - höhere Strafe
Dann kamen unglaubliche Praktiken Auer-Welsbachs ans Licht: schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Untreue und Bilanzfälschung. 12.500 Anleger verloren rund 450 Millionen Euro. Seit Mai 2010 saß Auer-Welsbach deswegen im Gefängnis. Es kam in Klagenfurt zu einem der größten Prozesse der Zweiten Republik, das Urteil lautete acht Jahre Haft. Obwohl Auer-Welsbach während des Vollzugs betrunken am Steuer erwischt wurde, ging er im Juni 2016 wieder frei. Hans Linz wurde im März 2011 zu sieben Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, weil er Anleger um etwa 35 Millionen geprellt haben soll. Weil er keine Steuern für die "betrügerisch erlangten Einkünfte" gezahlt haben soll, fasste er 2015 weitere 27 Monate Haft aus und muss laut Gericht sieben Millionen Euro Strafe zahlen. Da er diese nicht begleichen kann, beläuft sich die zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe auf weitere 16 Monate. Mit anderen Worten: Für einen angeblichen Betrug an viel weniger Menschen mit einem Schaden im Ausmaß von nicht einmal einem Zehntel, den Auer-Welsbach verursachte, bekam Linz eine höhere Strafe als dieser.
Auer-Welsbach gab bei seiner Gerichtsverhandlung an, er hätte von Linz´ Barschiene nichts gewusst. Linz hat zahlreiche Fotos, wo Auer-Welsbach mit Linz´ Kunden zu sehen ist. Einmal pro Jahr habe es ein großes Fest für die Kunden der Barschiene gegeben, "wo sich Auer-Welsbach als Star feiern ließ und diese Veranstaltungen auch bezahlte", erklärt Linz. 2011 sei er völlig überraschend festgenommen und damit am falschen Fuß erwischt worden. "Mein Anwalt hat mir geraten, trotz meiner Unschuld ein - falsches - Geständnis abzulegen, weil sonst eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren gedroht hätte", so Linz. Aus Angst habe er das getan. "Es ist nicht einmal theoretisch möglich, dass ich das gemacht habe, wofür ich verurteilt wurde", ist er überzeugt.
Gute Gründe für neuen Prozess
Seit Jahren bemüht sich Linz um die Wiederaufnahme des Prozesses von 2011:
> Laut eigenen Angaben stehen 90 Prozent seiner eigenen - angeblich von ihm betrogenen Kunden - hinter ihm. Er habe "Hunderte Unterstützer". Einige davon haben eidesstattlich erklärt, vor Gericht aussagen zu wollen.
> Im Urteilsspruch vom 31. März 2011 wird Linz zur Last gelegt, dass es in seinem Unternehmen keine Buchhaltung gegeben hätte. "Tägliche Ein- und Auszahlungen wären ohne Buchhaltung unmöglich gewesen", erklärt Linz. Inzwischen könne er alle erforderlichen Unterlagen auf den Tisch legen.
> Nahezu alle seine Kunden könnten bezeugen, dass es die Barwert-Schiene - im Gegensatz zur Behauptung von Auer-Welsbach - gegeben hat.
> Der Gutachter Fritz Kleiner konnte 14.000 Genussscheine in der Kundenverwaltung der AvW Invest nicht finden. Hierbei handelt es sich laut Linz auch um die 12.000 für ihn verwalteten Genussscheine der Barschiene.
> Einige Erfüllungsgehilfen der AvW hätten in Zivilverfahren bereits ausgesagt, dass bei Schulungen der AvW immer wieder von 12.000 Stück Genussscheinen der AvW-Barschiene gesprochen wurde.
> Wirtschaftsprüfer und die Finanzmarktaufsicht bescheinigten der AvW stets, dass alles passte. Bis zum Schluss bestätigte das Finanzkonglomerat Dun & Bradstreet - das immer wieder auch als "Ratingagentur" bezeichnet wird - der AvW beste Bonität. "Niemand konnte die Manipulationen des Auer-Welsbach auch nur vermuten", so Linz.
> Als Präsident des Fußballklubs DSV Leoben habe er die zwölf Millionen Euro, die von ihm über viele Jahre an DSV Leoben flossen, nicht gesponsert, sondern investiert, wie auch eine Niederschrift der Finanzbehörde bestätigt. Er habe alles nachweisbar ordnungsgemäß versteuert.
> Der ihm nachgesagte extrem aufwendige Lebensstil mit Fixkosten von 23.000 Euro monatlich sei eine glatte Lüge.
Republik würde haften
Wegen seiner schlechten Erfahrungen mit der Justiz agiert Linz schon seit Jahren ohne Anwalt. Alles sei ihm genommen worden. Sogar das Haus seiner Tochter, das er ihr nachweislich aus einer Steuerrückzahlung vom Finanzamt Judenburg/Liezen bezahlt habe, sei weg. Er drängt darauf, dass nicht nur sein Verfahren wiederaufgerollt wird, sondern auch, dass die Republik Österreich ihm den angefallenen Schaden ersetzt - was den Steuerzahler eine ordentliche Stange Geld kosten würde.