Waffenbesitzkarte: Das sind die Voraussetzungen

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Erich Michek vom Waffengeschäft Lubet beantwortet Fragen rund um die Beantragung einer Waffenbesitzkarte.


Text: Roland Hofbauer

Können Sie mir in wenigen Worten das Prozedere für den Erhalt einer Waffenbesitzkarte und eines Waffenpasses erläutern?

Bei der Besitzkarte darf man Waffen der Kategorie B (siehe Kasten, Anm.) besitzen und mit diesen am Schießstand trainieren. Dafür hat man als Staatsbürger sogar einen Rechtsanspruch. Bei dem Waffenpass darf ich Waffen der Kategorie B auch geladen bei mir führen, brauche aber eine besondere Rechtfertigung. In beiden Fällen benötigt man einen Waffenführerschein, eine Schulung bei einem Waffenhändler, einen Vortrag über die Gesetzeslage sowie die Handhabung in Theorie und Praxis. Danach folgen eine waffenrechtliche Untersuchung sowie ein psychologischer Computertest und ein persönliches Gespräch. Danach kann man den Pass beziehungsweise die Besitzkarte bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Bezirkskommissariat beantragen und bekommt sie nach vier bis sechs Wochen.

Kann man hier gezielt täuschen, wenn ja wie?

Hier ist tricksen generell möglich, jeder Mensch kann sich verstellen. Beim Computertest erkennt das System aber schon wenn nach einem Algorithmus geantwortet wird, also wenn jemand lügt. Auch bei dem persönlichen Gespräch wird Augenmerk auf bestimmte Auffälligkeiten gelegt.

Welche Menschen sind für eine Waffe völlig ungeeignet?

Das entscheidet immer die Behörde. Bei gröberen Vorstrafen ist es eigentlich unmöglich, einen Pass oder eine Besitzkarte zu bekommen. Dazu zählen schwere Körperverletzung, Mord oder generelle Gewaltdelikte. Bei harmloseren Vergehen wie Diebstahl oder leichte Körperverletzung ist es in der Regel aber möglich, eine Besitzkarte zu bekommen.

Gibt es öfters versuchte Käufe durch Strohmänner? Wenn ja, wie gehen Sie damit um?

Das ist eigentlich unmöglich, denn jede Schusswaffe wird auf die Person gemeldet. Was sie anschließend damit macht, ob sie sie verschenkt oder weitergibt, ist im Prinzip ihre Sache. In Österreich darf jeder ab dem achtzehnten Lebensjahr eine Waffe der Kategorie C und D erwerben.

Sind die aktuellen Richtlinien für Sie vertretbar oder müsste hier nachjustiert werden?

Ja, hier sollte definitiv nachjustiert werden, aber eher in die Richtung, dass die Gesetze gelockert werden. 

Haben Sie den Eindruck, dass man aktuell eine Waffe besitzen sollte?

Um ehrlich zu sein, wäre es nicht schlecht. Durch die steigende Kriminalität, sexuelle Übergriffe und die generell angespannte Lage, kann ich das nur empfehlen. 

Wie stehen Sie zu den Waffengesetzen in Amerika?

Das Land hat eine andere Mentalität, aber für Sportschützen ist Amerika ein Paradies, hier hat man eine unglaubliche Waffenvielfalt zur Auswahl und kann aus dem Vollen schöpfen.

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