Marion Hohenecker: Richterin bringt sich selbst ins Schussfeld

Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Sie ist die bekannteste Richterin des Landes und leitet gerade den BUWOG-Prozess mit Karl-Heinz Grasser. Jedoch steht Marion Hohenecker wegen mehrerer kaum nachvollziehbarer Urteile immer mehr im Zentrum der Kritik. Mehrere prominente "Opfer" klagen an: Sportmanager Ronnie Leitgeb, Peter Westenthaler und Wassil Nowicky, Entwickler des wirksamen Anti-Krebsmittels Ukrain. 


Text: Klaus Faißner 

Ronnie Leitgeb ist einer der erfolgreichsten Sportmanager Österreichs. Er machte seinen Schützling Thomas Muster 1996 zur Nummer eins der Tennis-Weltrangliste und war auch im Mentalcoaching ein gefragter Mann. In den vergangenen acht Jahren stand jedoch die Justiz im Mittelpunkt seines Lebens: Zuerst quälte sie ihn mit langen Ermittlungen. Dann sprach ihn Richterin Marion Hohenecker schuldig, bevor heuer im April ein glatter Freispruch erfolgte. Was bleibt, ist ein ruinierter Ruf (siehe Interview). Inhaltlich ging es um die in Besitz der Immofinanz befindliche "Villa Esmara" in der Nähe von Monaco. Leitgeb wollte sie zu einem internationalen Trainingszentrum für Spitzensportler machen, hatte die Anlage gemietet und Geld investiert. Nach Problemen vereinbarte er mit der Immofinanz den Verkauf, was ihm auch für beide Seiten gewinnbringend gelang. Daraufhin warf die Immofinanz ihrem Vorstandsvorsitzenden Karl Petrikovics Untreue beim Verkauf vor und Leitgeb wurde beschuldigt, "Beitragstäter" gewesen zu sein. 

OGH hob Urteil auf

Nach jahrelangen Ermittlungen kam der Auftritt von Richterin Marion Hohenecker. Sie verurteilte Leitgeb 2016 wegen "Beihilfe zur Untreue" zu 20 Monaten bedingt und sah sich bei Leitgebs Handeln an Glücksspiel erinnert. Er ging in Berufung, woraufhin der Oberste Gerichtshof (OGH) deren Urteil aufhob. Caroline Csarmann, Richterin im zweiten Verfahren, sprach Leitgeb glatt frei.

Ebenfalls unter der Justiz im Allgemeinen und unter Hohenecker im Besonderen litt der gebürtige ukrainische Chemiker Wassil Nowicky. Er entwickelte aus Schöllkraut die wirksame Anti-Krebs-Injektionslösung Ukrain, die in manchen Ländern zugelassen oder als möglicher Entwicklungskandidat für seltene Krankheiten registriert ist. Hohenecker verurteilte ihn im Mai 2016 wegen - harmloser - Umetikettierungen seiner Produkte zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Zuvor war Nowicky 2012 nach 26 Razzien in seiner Firma in U-Haft gelandet. Die Staatsanwaltschaft hatte zuerst Ermittlungen wegen Täuschung von Patienten durchgeführt, musste diese aber einstellen: Mehrere Experten konnten die hohe Wirksamkeit und Verträglichkeit des Mittels glaubhaft machen. 

"Fehler" und "Inquisitionsprozess"

Prozessbeobachter berichteten, dass Hohenecker vom ersten Verhandlungstag an aggressiv und mit Vorbehalten gegenüber Nowicky auftrat. Ihre drakonische Strafe wurde im Berufungsverfahren vom Oberlandesgericht Wien erheblich herabgesetzt und zudem größtenteils bedingt nachgesehen. Unmittelbar vor dem Urteil tauschte sich Hohenecker mehrmals per E-Mail mit Oberstaatsanwalt Thomas Haslwanter aus (alles roger? und andere Medien berichteten) - was per se fragwürdig ist. Am 22. Mai 2016 erklärte ihr Haslwanter, was am Schuldspruch zu ändern sei. Am nächsten Tag, dem 23. Mai, schreibt Richterin Hohenecker an Ankläger Hasl­wanter zurück: "Guten Morgen, so würde jetzt der Spruch zum Strafantrag lauten ..." Dieser streicht gleich darauf in einer Antwort einen Beschuldigten aus dem Schuldspruch. Am selben Tag verliest Hohenecker den Urteilsspruch. Die Grazer Anwaltskanzlei Likar brachte daraufhin bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Sachverhaltsfeststellung ein. Wenn Ankläger (Staatsanwaltschaft) und Richter wie hier in Personalunion stünden, habe das die Form "eines Inquisitionsprozesses", heißt es hier. Die Staatsanwaltschaft leitete jedoch kein Ermittlungsverfahren gegen die Richterin ein. 

Schiedsrichter und Gewinner

Es war auch Marion Hohenecker, die im Fall des ehemaligen führenden FPÖ- und BZÖ-Politikers Peter Westenthaler einen glasklaren Freispruch aus dem ersten Verfahren in einen Schuldspruch mit unbedingter Haft verwandelte - ohne Chance auf Fußfessel. Wie unser Magazin mehrmals berichtete, hatte die Staatsanwaltschaft ab 2011 gegen Westenthaler ermittelt - vor allem wegen des Verdachts der angeblichen missbräuchlichen Verwendung einer Förderung der Republik Österreich an die Österreichische Fußball-Bundesliga, als Westenthaler Bundesliga-Vorstand war. Richter Wolfgang Etl sprach ihn schließlich 2015 in allen Punkten frei. Anklägerin Barbara Schreiber legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, der Oberste Gerichtshof hob den Freispruch aus formalen Gründen auf und Marion Hohenecker verurteilte Westenthaler schließlich am 13. Jänner 2017 zu einer Gefängnisstrafe - obwohl sich von der Beweislage nichts gegenüber dem ersten Prozess geändert hatte. "So, Herr Westenthaler! Zuerst haben Sie gewonnen, dann haben wir die Schiedsrichter ausgetauscht und jetzt haben wir gewonnen", leitete Hohenecker die Urteilsbegründung ein. Im Namen Hoheneckers dementierte die Leiterin der Medienstelle des Straflandesgerichts, Christina Salzborn, die beim Prozess nicht anwesend war: "Die Formulierung "Schiedsrichterwechsel" ist gefallen, bei der angeblichen Äußerung 'wir haben gewonnen' handelt es sich um ein Falschzitat." Westenthaler kann diese Aussage kaum fassen: "Das Zitat fiel genau so und wurde von mir notiert. Es gibt zahlreiche Zeugen aus dem Gerichtssaal, die das bestätigen." Auch in seinem Fall hat Hohenecker den Ruf einer Person zerstört - und dessen Existenz mit hohen Prozesskosten mitgefährdet. Politjustiz ist hier kaum zu verleugnen (siehe Kasten).

"Für immer diskreditiert"

Kurz vor Beginn des laufenden BUWOG-Prozesses mit Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gelangten mehrere höchst fragwürdige Twitter-Nachrichten von Manfred Hohenecker an die Öffentlichkeit, dem Ehemann der Richterin und selbst Richter. "Wer für oder mit dem Herrn Schüssel gearbeitet hat, hat sich selbst für immer diskreditiert", war eine davon. Weder der Präsident des Straflandesgerichts noch die Generalprokuratur hatte mit dieser Aussage ein Problem. Keiner sah in dem Zusammenhang eine Befangenheit Marion Hoheneckers - obwohl anzunehmen ist, dass in Richterehen auch über Prozesse gesprochen wird. Obwohl Westenthaler und Grasser sich laut Manfred Hohenecker "für immer diskreditiert" haben, darf seine Frau den Grasser-Prozess leiten. Auch ist von einer disziplinären Untersuchung gegen ihren Mann nichts bekannt.

Rote Einfärbung

Dass Teile des Justizapparats in den letzten zwei Jahrzehnten gezielt politisch rot eingefärbt wurden, berichtete der Kurier schon vor Jahren. Laut einem der Zeitung vorliegenden Protokoll trafen sich im Juli 1997 im Büro des SPÖ-nahen Anwalts Gabriel Lansky mehrere Personen wegen der Personalpolitik in der Justiz - unter anderem auch der aktuelle SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim. "Zu überlegen ist, wie sich die Partei noch mehr als bisher einbringen kann. [...] Diskutiert wird eine Reform des Richterdienstgesetzes. Der Ansatzpunkt wären die Rechts­praktikanten. Hier wäre ein vernünftigeres Auswahlverfahren zu treffen und auch junge Genossinnen und Genossen zu ermutigen, in den Richterdienst zu gehen." Besonders offensichtlich ist der rote Einfluss bei der Staatsanwaltschaft Wien, die Verfahren - wie jene von Westenthaler und Grasser - im Dauerbetrieb hielten und so die mediale Vorverurteilung befeuerten.

Ende des Artikelauszugs.

Lesen Sie außerdem in der aktuellen Juniausgabe (österreichweit noch bis Donnerstag, dem 28. Juni, in den Trafiken erhältlich) ein ausführliches Interview mit Ronnie Leitgeb über seine Erlebnisse mit der Justiz und mit Richterin Hohenecker.

Das alles roger? Abo

Jetzt zum Vorteilspreis bestellen und das Querformat für Querdenker wird monatlich bequem zu Ihnen nach Hause geliefert.

Bestellen Sie alles roger? für ein Jahr, und Sie bekommen uns zum vergünstigten Paketpreis monatlich nach Hause geliefert. Bestellen Sie mittels Online-Formular bequem von Ihrem Computer aus.


Unsere Datenschutz Grundsätze

Welche Daten wir sammeln und wie wir damit umgehen können Sie hier nachlesen: Datenschutzerklärung

Aktuelle Ausgabe

alles roger? Ausgabe November

Die neue Ausgabe ist im Handel erhältlich

» Jetzt abonnieren
Zum Sonderpreis von nur 17€ pro Jahr!