Nie mehr GIS bezahlen

Foto: 123rf
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Über den ORF vermutet man viel, aber zwei Dinge weiß man definitiv. Erstens: Das Programm erfüllt selten den Bildungsauftrag, vor allem weil der ORF kein objektives Medium darstellt, und zweitens: Die Zwangsgebühren sind eine Art Joch und werden ständig erhöht. Aber jetzt gibt es den ersten Präzedenzfall. Ein Unternehmer weigert sich, vom Sender geschröpft zu werden. alles roger? sprach mit dem GIS-Rebellen.


Text: Roland Hofbauer


Die Gebühren sind ein leidiges Thema in Österreich, und gerade die will der ORF wieder einmal ordentlich erhöhen. Anstatt zu sparen, so wie jeder andere das machen müsste. Mit welcher Rechtfertigung ist fraglich, denn aus der politischen Einstellung der Institution - und sogar der Nachrichtenmoderatoren - wird kein Hehl mehr gemacht.

Die Rundfunkgebühren betragen aktuell (Stand: Dezember 2016) je nach Bundesland zwischen 19,78 und 25,18 Euro pro Monat. In Wien sind es konkret 24,88 (für Fernsehen und Radio), bzw. 7,18 (nur Radio) Euro monatlich. Nicht alles davon erhält der ORF. Effektiv bezahlt man in Österreich 52 Cent pro Tag für vier Fernsehprogramme, drei nationale und neun regionale Radiosender sowie das Online-Informationsangebot. Für viele Österreicher ist dieses Geld ungerechtfertigt, und man sucht nach Wegen und Möglichkeiten, um aus dieser Zwangsehe zu entkommen.
Aktuell gibt es eine Neos-Initiative gegen die ORF-Gebühren, die in erster Linie gut klingt, aber eigentlich ein kleiner Leger ist.
Die Neos wollen erreichen, dass der linke Staatsfunk durch Steuergeld subventioniert wird. Das wäre allerdings eine noch undurchschaubarere Situation und mit viel mehr Problemen und Abhängigkeiten verbunden als die jetzige. Hier würden nicht nur alle Steuerzahler mitzahlen, auch die, die keinen Fernseher besitzen, sondern jede arbeitstätige Person in Österreich. Das Hauptproblem wäre, die ORF-Verantwortlichen könnten dann machen, was sie wollen, und die Kosten würden aufs Neue explodieren. Sie würden nicht mehr dem Rechnungshof unterliegen, obwohl sie staatlich finanziert werden. Die Redakteure unterstünden keinerlei Kontrolle mehr, wenn sie sich - so wie die SPD-Minister in Deutschland - von einschlägigen Agenturen vermieten und vermitteln lassen. Es würde auch keine Offenlegung der Einkommen geben, sodass nicht ersichtlich ist, wie viel sie von welcher Lobby abcashen oder von wem sie sonst noch gekauft sind.
Jetzt stellt sich die Frage, was man gegen die Gebühren unternehmen kann, denn aktuell muss jeder Österreicher, der einen Fernseher oder ein Radiogerät besitzt, Geld an die GIS entrichten, egal ob er den Sender empfängt oder nicht.

Eine Person hielt die Zwangsgebühren nicht mehr aus und ging in den Streik und abschließend in den Streit. Der findige Geschäftsmann B. Schuster aus dem Burgenland hat anscheinend eine Lösung für diese Causa gefunden und wird seit Jahren nicht mehr von der GIS genervt. In ein paar Sätzen beschreibt der Herr (er möchte den ganzen Namen nicht veröffentlichen, weil er sonst eine Wiederaufnahme befürchtet) seinen anscheinend gewonnenen Streit mit der GIS:
"Ich habe vor einigen Jahren nach einer der vielen damals schon übel tendenziösen Sendungen meinen ORF-Vertrag gekündigt und meinen Fernseher bei GIS abgemeldet. Nach mehreren Mahnungen und Rechtsanwaltsbriefen habe ich dem ORF zurückgeschrieben, dass ich das Programm wegen der schlechten Qualität nicht schaue und, wenn sie mir ein Empfangsgerät nennen, das den ORF nicht empfangen kann, ich ein solches kaufen würde. Nach mehrmaligem Hin und Her und weiteren Mahnungen habe ich einen eingeschriebenen Brief an die GIS mit der Androhung geschickt, auf Unterlassung der Mahnungen zu klagen, weil mich der Postler kennt, und, würde er eine Mahnung der GIS wegen der ORF-Gebühr bei mir ins Postfach werfen, er glauben könnte, ich schaue solchen Scheiß! Seither lassen die mich in Ruhe. Ich muss aber auch festhalten, dass ich kein Programm des ORF schaue oder höre, weil ich die für mich relevanten Informationen besser recherchiert und ungeschminkt über andere Medien erhalte. Seit damals habe ich nie wieder eine Rechnung erhalten und weigere mich nach wie vor, diesen schlechten Sender einzuschalten."

Auch ORF-Boss Alexander Wrabetz hat den Unmut der Bevölkerung erkannt und möchte nun zurückstecken, indem er den Gebührenantrag über 7,7 Prozent zurückgezogen hat und einen neuen stellt. Vermutlich wird es "nur" eine Erhöhung von 6,5 bis 6,9 Prozent. Das wären rund 35 bis 38 Millionen mehr pro Jahr für den ORF. Für jeden Haushalt, der gebührenpflichtig ist, wären das rund 1,1 Euro pro Monat und 13,20 Euro pro Jahr. Wenn Wrabetz es schafft, unter sieben Prozent zu bleiben, wäre das die geringste Gebührenerhöhung seit 1979. Doch ob der ORF den Unmut der Bevölkerung damit beschwichtigen kann, ist fraglich, denn der Großteil der Menschen möchte überhaupt nicht mehr zu irgendeiner Zahlung gezwungen werden.

Über die Abschaffung der Zwangs-GIS-Gebühr bzw. eine Alternative wird schon lange diskutiert und es stellen sich viele Fragen. Warum da nichts weitergeht, ist klar, ohne das Zwangsgeld wäre der ORF bankrott.
Anscheinend hat man nur eine Chance, wenn man die Rüpel von der GIS nicht bei der Tür he-reinlässt oder sich wie der findige Burgenländer auf einen Disput per Anwalt und Unterlassungsklage einlässt. Im besten Fall bleibt eines über: weißes Rauschen am Schirm.

Warum ist die GIS-Gebühr verpflichtend?

Hintergrund ist, dass durch die Einhebung von Gebühren die Unabhängigkeit des Rundfunks gesichert werden soll. Wer in Österreich lebt und funktionstüchtige Geräte zum Empfang öffentlich-rechtlichen Rundfunks besitzt, ist gemäß Rundfunkgebührengesetz verpflichtet, Rundfunkgebühren zu bezahlen. Dies unabhängig davon, wie oft die Geräte eingeschaltet werden und welche Programme empfangen werden. Der Österreichische Rundfunk (ORF) und die GIS Gebühren Info Service GmbH haben seit dem Jahr 1998 eine Kooperationsvereinbarung, die es der GIS erlaubt, jene Gebühren, die nach dem Rundfunkgebührengesetz anfallen, einzubringen. Die Rundfunkgebühren setzen sich aus der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehemp-fangseinrichtungen (ergeht an den Bund), dem Programmentgelt (erhält der ORF), dem Kunstförderungsbeitrag (ergeht an den Bund) und der Landesabgabe (fließt dem jeweiligen Landesbudget zu) zusammen. Auf Grund der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hohen Landesabgabe ist auch die Höhe der Rundfunkgebühr von Bundesland zu Bundesland verschieden. Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch 2015 entschieden, dass eine Verbreitung über das Medium Internet nicht Rundfunk ist. Das bedeutet, dass Haushalte, die das ORF-Radioprogramm derzeit nur über Internet empfangen, künftig keine Rundfunkgebühren und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte bezahlen müssen. Auch das Autoradio ist nicht gebührenpflichtig, da es nicht in einem Gebäude betrieben wird.

Ist das eigentlich nicht gesetzwidrig?
Nein, die Einhebung von Rundfunkgebühren ist ja gesetzlich geregelt. Fraglich ist, ob diese gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist. Bis dato wurde die Verfassungswidrigkeit der Einhebung von GIS- Gebühren verneint. Die vorliegenden Entscheidungen betreffen meist das ORF-Programmentgelt. Gegenstimmen argumentieren mit der Verletzung der Eigentumsfreiheit und des Rechts auf Meinungsfreiheit. Der Verwaltungsgerichtshof und auch Verfassungsgerichtshof lehnten diese Ansichten jedoch ab. Eine Beschwerde liegt dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte seit 2015 vor.

Wie könnte man die GIS-Gebühr umgehen oder sich herausklagen?
Nach höchstgerichtlichen Entscheidungen ist eine Umgehung realistischerweise derzeit nicht möglich. Auch die einzige Lücke, wonach kein Programmentgelt zu zahlen war, wenn das Gerät technisch nicht zum Empfang ausgerüstet war, wurde im Jahr 2012 geschlossen. Seither muss jeder auch das Programmentgelt bezahlen, der potenziell in der Lage ist die ORF-Sender zu empfangen. Eine Ausnahme besteht, wie gesagt, für den Empfang von Radioprogrammen über das Internet. Die Befreiung von den GIS-Gebühren ist eingeschränkt aus sozialen Gründen für Einkommensschwache möglich.

Muss man den Leuten von der GIS Auskunft geben oder sie ins Haus lassen?

Die GIS-Kundeninformationsmitarbeiter dürfen einen Informationsbesuch abstatten oder eine schriftliche Anfrage schicken. Es besteht die Verpflichtung, wahrheitsgemäß Auskunft über die im Haushalt befindlichen Geräte zu geben, auch müssen Änderungen bereits bekannter Daten mitgeteilt werden. Erst wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die Stellungnahme des vermeintlichen Gebührenschuldners falsch ist, kann mit Gerichtsbeschluss der Zutritt zu einer
Wohnung erzwungen werden. Die GIS-Kundenmitarbeiter dürfen sich selbst keinen Zutritt verschaffen, sie dürfen auch nicht einen Fuß in die Türe stellen oder dergleichen. Es besteht keinerlei Verpflichtung, GIS-Beauftragten ohne Gerichtsbeschluss Zutritt zur eigenen Wohnung zu gewähren. Die Verweigerung der Auskunft darüber, ob man Rundfunkgeräte betreibt, ist eine Verwal-tungsübertretung gemäß § 7 Abs. 1 RGG und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro geahndet werden.

Warum werden Volksbegehren gegen die GIS nicht angenommen oder berücksichtigt?

Solange also der ORF dem öffentlichen Auftrag nachzukommen hat, muss dieser auch finanziert werden. Dies erfolgt derzeit eben über die Rundfunkgebühren. Alternativen wären eine Privatisierung oder eine Finanzierung aus dem Bundesbudget, sohin über Steuern. Unterstützen mehr als 100.000 Wahlberechtigte ein Volksbegehren, wird die Forderung im Parlament diskutiert. Lediglich wenn sich politische Mehrheiten für eine Forderung finden, ist mit einer Gesetzesänderung zu rechnen. Hinsichtlich der Rundfunkgebühren gibt es jedoch derzeit keine politischen Mehrheiten, die eine Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen in die eine oder andere Richtung befürworten würden.

Mag. Florian Kreiner
Rechtsanwalt
Krugerstraße 13
1010 Wien
Tel.: +43 1 890 50 55
[email protected]
www.kreiner.pro

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