Die Tat von Kandel in Rheinland Pfalz erschütterte den deutschen Sprachraum: Ein Afghane tötete grausam eine 15-jährige Deutsche, wenige Wochen nachdem sie die Beziehung mit ihm beendet hatte. Offiziell ist auch er 15, schaut aber weit älter aus. Wie Zehntausende in Deutschland und Tausende in Österreich ist er als ?unbegleiteter minderjähriger Flüchtling? (UMF) im Land. Sie bringen Caritas & Co. mehr Geld als alle anderen Asylanten. In Deutschland herrscht gegen Altersfeststellungen enormer Widerstand von Asyl-Lobbys, in Österreich werden sie bei begründetem Verdacht durchgeführt.
Text: Florian Machl
Quer durch Deutschland ertönt es von zahllosen selbst ernannten "Experten" aber leider auch von vereinzelten Fachkundigen wie Bundesärztekammerpräsident Frank Montgomery: Eine Altersbestimmung von Menschen wäre nicht einfach möglich, ungenau und unsicher. Und wenn, dann wäre sie aufwendig und teuer. Man würde in jedem Fall die Menschenwürde verletzen und aufgrund der eingesetzten Röntgentechnik einen inakzeptablen Eingriff in den menschlichen Körper vornehmen. Am widersprüchlichsten mutet die Presseaussendung der deutschen Bundesärztekammer an, worin man sich zwar bitterlich über die massiv angestiegene "Patientengewalt" der letzten Jahre beschwert, aber Altersfeststellungen als "Eingriff in das Menschenwohl" schon seit 2016 generell ablehnt.
All diese "Argumente" und politisch-ideologischen "Stichworte" haben eines gemeinsam: Sie sind sachlich falsch. Es genügt, sich den tatsächlichen Stand der Wissenschaft anzusehen, welcher unabhängig und einfach überprüfbar ist.
1. Behauptung: Eine medizinische Altersbestimmung wäre ungenau.
Die Frage ist, wie genau eine Altersfeststellung sein muss. Wenn ein ersichtlich 30-jähriger Mann sich als 15-jährig ausgibt, ist eine besondere Präzision nicht notwendig. Genau dieser Sachverhalt war bei mehreren Bluttaten der letzten Jahre aber zu beobachten. Die Altersbestimmung muss nicht den exakten Geburtstag ergeben, sondern ein ungefähres Maß mit einem angemessenen Toleranzspielraum zugunsten des Untersuchten. Mittels Analyse der Verknöcherung der Wachstumsfugen in der Hand lässt sich feststellen, ob eine Person die Volljährigkeit garantiert erreicht hat.
Die Verknöcherung ist bei Frauen im Alter von 14 bis 18 Jahren, bei Männern im Alter von 16 bis 20 Jahren abgeschlossen. Damit kann ein Gericht sehr wohl arbeiten, wenn es die Strafmündigkeit bewertet. Und damit können die Behörden arbeiten, die Steuergeld in beachtlicher Höhe für "alleinreisende minderjährige Flüchtlinge" und ihre Betreuer verwenden.
2. Behauptung: Die Röntgentechnik wäre ein inakzeptabler Eingriff und verletze die Menschenwürde.
Flugpassagiere, welche beim Security-Check durch den Körperscanner gehen, werden einer Strahlung von 50 bis 1.000 Mikrosievert ausgesetzt. Das liegt in etwa in dem Bereich, welcher für ein Handröntgen zur Altersbestimmung eingesetzt wird - nämlich maximal 400 Mikrosievert. Wer beispielsweise in Deutschland lebt, ist im Laufe eines Jahres einer natürlichen Strahlung von 2.100 Mikrosievert pro Jahr ausgesetzt. Der Logik der Kritiker entsprechend, müsste somit der ganz normale Aufenthalt in Deutschland menschenrechtswidrig sein, da er ohne diese natürliche Strahlenbelastung nicht möglich ist. Auf einem Langstreckenflug, beispielsweise von Frankfurt nach New York, ist der Reisende einer Strahlung von etwa 50 Mikrosievert ausgesetzt. Der öffentliche Aufschrei über grausame Menschenrechtsverletzungen durch Flughafenscanner oder gar den Langstreckenflug selbst dürfte bislang eher unterblieben sein. In Deutschland soll im Übrigen weitgehend automatisiert an Asylwerbern, welche in Massenunterkünften untergebracht werden, eine Lungenuntersuchung mittels Röntgenbildgebung durchgeführt werden, um die Erkrankung mit Lungentuberkulose auszuschließen. Diese Untersuchung war beispielsweise in Österreich für in der Gas-tronomie beschäftigte Menschen lange Zeit zwingend vorgeschrieben. Medizinischem Personal im Hochrisikobereich ist bis heute ein jährliches Thorax-Röntgen zur Tuberkulose-Vorbeugung vorgeschrieben. Diese Standarduntersuchung der Flüchtlinge wurde noch im Jahr 2015 vom Robert Koch Institut als "alternativlos" bezeichnet. Die Strahlenbelastung ist dabei naturgemäß etwas höher als bei den angeblich so schädlichen und inakzeptablen Röntgenmessungen zur Altersbestimmung.
3. Behauptung: Eine medizinische Altersbestimmung wäre kompliziert oder teuer.
Die Durchführung einer Röntgenaufnahme ist weder kompliziert noch teuer. Jedoch ist das Röntgenverfahren keineswegs die einzige schnelle, effiziente und in der beschriebenen Bandbreite genaue Maßnahme zur Altersbestimmung. Das deutsche Fraunhofer Institut hat einen Ultraschall-Scanner entwickelt, mit welchem die Altersbestimmung ohne jegliche Röntgen-Strahlenbelastung möglich ist. Das mobile Messgerät "Prisma" wurde zur Bekämpfung des Kinderhandels entwickelt und auf der Messe Medica 2017 vorgestellt. Dadurch, dass das Verfahren als nicht invasiv gilt, könnte es rechtlich gesehen auch ohne richterlichen Beschluss angewendet werden. Fraunhofer-Arbeitsgruppenleiter Holger Hewener erklärt, dass mit dieser Methode die Volljährigkeit schnell und präzise feststellbar ist. Er vergleicht die Methode in ihrer Einfachheit mit Alkoholtestern bei polizeilichen Fahrzeugkontrollen.
Fakten statt Mythen
In einem 31-seitigen wissenschaftlichen Papier namens Unzutreffende Behauptungen über altersbezogene Sachverhaltserhebungen im ausländerrechtlichen Kontext konstatieren E. Rudolf und S. Schmidt, zwei angesehene Rechtsmediziner aus Österreich und Deutschland am Institut für Rechtsmedizin in Münster, folgende Fakten:
> Dem rechtsstaatlichen Prinzip folgend, wird das ausländerrechtliche Anspruchsvorbringen "unbegleitete Minderjährigkeit" im Rahmen eines amtswegigen beziehungsweise gerichtlichen Beweismittelverfahrens geprüft.
> Ein gegebenenfalls dafür erforderlicher medizinischer Sachverständigenbeweis unter Heranziehung einer radiologischen Befunderhebung wird seit Jahren durch EU-Richtlinien gestattet und ist vor dem Hintergrund der Röntgenverordnung im Rechtskontext des Aufenthaltsgesetzes sowie des Sozialgesetzbuches legitimiert.
> Das behördlich gestellte Beweisthema eines Altersgutachtens zielt in einem konkreten Fall nicht auf die Feststellung oder Schätzung eines tatsächlich bestehenden "chronologischen"Alters, sondern auf die Altersunterscheidung entlang juristisch relevanter Altersgrenzen mit einem bestimmten Beweismaß.
> Jedes Sachverständigengutachten ist gehalten, die dafür normierten Anforderungen hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit sowie die Einhaltung des Standes der Wissenschaft zu beachten, um einerseits die behördliche Beweiswürdigung zu ermöglichen und andererseits eine gegebenenfalls notwendige Oberbegutachtung der Ergebnisse gewährleisten zu können.
> Die altersdiagnostischen AGFAD-Empfehlungen repräsentieren den gültigen wissenschaftlichen "Stand der Technik". AGFAD steht für Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin.
> Im Gegensatz dazu ist die Anwendung einer nicht validierten Methodik wie der "psychosozialen Altersschätzung" aus mehrfacher Hinsicht abzulehnen. Manchmal doppelt so alt Doch bei manchen "unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen" ginge die Altersfeststellung auch ganz billig: Manche angeblich 17-Jährige stellten sich in Österreich nämlich tatsächlich als 35 oder älter heraus. "Da muss doch ein Mehr-Augen-Prinzip oder die Entscheidung eines Amtsarztes ausreichen", erklärte ein ermittelnder Beamter im Kurier.