Einst hart erkämpft, nehmen uns EU und Bundesregierung Stück für Stück das Recht auf freie Meinungsäußerung. Als Vorwände führen sie den Datenschutz, hassende Facebook-Nutzer, so genannte Staatsfeinde oder Hetzer an. Drakonische Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro drohen ? oder sogar Gefängnis. Gegen diese Entwicklung hilft nur eines: den Mund aufmachen.
Text: Klaus Faißner
"Meinungsfreiheit ist die Grundlage der Menschenrechte, die Quelle der Menschlichkeit und die Mutter der Wahrheit." Das sagte Liu Xiaobo, chinesischer Schriftsteller, Friedensnobelpreisträger und Kritiker der kommunistischen Regierung bei seinem Prozess im Jahr 2009. Zwei Tage später wurde er wegen "Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt" verurteilt - seither sitzt er im Gefängnis. "Die Meinungsfreiheit zu strangulieren, tritt die Menschenrechte mit Füßen, erdrosselt die Menschlichkeit und unterdrückt die Wahrheit", setzte er fort.
Meinungsfreiheit über alles, als das kostbarste Gut. Doch China ist weit weg. Und eine Diktatur. Aber in Österreich und in der EU darf doch jeder sagen, was er sich denkt, oder? Viele Menschen empfinden dies anders. Wer sich lobend über Putin oder Orban beziehungsweise kritisch über die EU, Zuwanderer oder nicht-christliche Religionen äußert, kann schnell eisiges Schweigen oder böse Blicke ernten. Wem der Kragen platzt ob des Benehmens von Einwanderern und dies öffentlich äußert, kann sich vor Gericht wiederfinden. Hier geht es nicht um Morddrohungen, Aufrufen zu Gewalt oder Ehrenbeleidigung. Das war immer schon strafbar und muss es auch sein, um ein zivilisiertes Zusammenleben zu ermöglichen. Es geht um das Recht des Menschen, seine Meinung zu sagen. So zu reden, wie einem der Schnabel gewachsen ist. Oder etwas Kritisches übers Internet zu verbreiten.
Aufdeckungen gefährdet
Das Internet dürfte zu mächtig geworden sein - weil sich Meinungen und Fakten abseits von Konzernmedien recht frei und unzensuriert verbreiten können. Gleichgesinnte vernetzen sich und durchschauen immer mehr die Vorhaben der Eliten und die Propaganda der ihnen nahestehenden "eingebetteten" Medien. "Diesen Trend mehr als umzukehren und unbequeme Meinungsäußerer mit Bußgeldern und Tätigkeitsverboten auszuschalten und andere abzuschrecken, ist das Hauptziel der EU-Datenschutz-Grundverordnung", erklärt Sarah Luzia Hassel-Reusing aus Wuppertal.
Und gegen diese Verordnung klagte sie im April - als wahrscheinlich Einzige in ganz Europa. "Datenschutz" klinge zwar gut, doch unter diesem Vorwand handle es sich um ein "in dieser Form beispielloses Zensur- und Überwachungsinstrument". Das EU-Parlament und der EU-Ministerrat winkten diese Verordnung bereits durch, sie soll im Mai 2018 in allen EU-Staaten in Kraft treten. Ab dann ist es prinzipiell verboten, sich zum Beispiel im Internet, auf Facebook, per E-Mail, als Leserbriefschreiber oder in einem Buch über Personen zu äußern, die keine Einwilligung dafür gegeben haben. In erster Linie solle es Aufdecker treffen: Leute wie den ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden, Blogger im Internet, Menschenrechtler oder engagierte Hobbypolitiker. Das erklärt Hassel-Reusings nicht minder fachkundiger Mann Volker Reusing im Gespräch mit alles roger?.
Strafrahmen: 20 Millionen
Die Strafobergrenze beläuft sich auf unglaubliche 20 Millionen Euro. 20.000.000 Euro für Veröffentlichungen über Politiker, Geheimdienste oder generell über Skandale. Verhängt werden sollen die Strafen von einer Aufsichtsbehörde, die niemandem Rechenschaft schuldig ist. Bis zu 20 Millionen kann es laut EU-Verordnung auch kosten, wenn eine betroffene Person zwar die Zustimmung zu einer Veröffentlichung gegeben hat, diese aber eines Tages zurückzieht - und nicht die vollständige Löschung erfolgt. Als einziger Prominenter kritisierte der Richter am deutschen Bundesverfassungsgericht Johannes Masing die EU-Datenschutz-Grundverordnung. "Ein Abschied von den Grundrechten", lautete der Titel seines Artikels in der Süddeutschen Zeitung.
Auffällig ist laut Reusing auch, dass die zuständigen EU-Kommissare in den entscheidenden Jahren bei den jeweiligen Geheimtreffen der Bilderberger dabei waren: 2011, unmittelbar vor der Präsentation des Verordnungstextes der EU-Kommission, nahm Neelie Kroes daran Teil. Wie bekannt wurde, stand das Thema "Vernetzung und die Zerstreuung der Macht" auf dem Programm. 2013 und 2014, beim Umsetzungsprozess der Verordnung, kam EU-Kommissarin Viviane Reding zu dem Elite-Treffen.
Ein EU-Super-Überwachungsstaat stehe vor der Tür. Auch politische Parteien können betroffen sein, betont Reusing - selbst wenn es für sie und Journalisten Erleichterungen gibt. Zwar verlangt die EU, dass die Staaten mit eigenen Gesetzen Ausnahmen für die Bestimmungen festlegen, sodass die Meinungs- und Pressefreiheit gewahrt bleibt. Frist gibt es dafür aber keine: "Die Staaten können es so lange hinausschieben, wie sie wollen." Reusing weiter: "Es sind so viele Fallstricke eingebaut, dass man jeden mit Bußgeldern ruinieren kann." Das gelte auch für Telefonanbieter oder Buchhändler, weil sie Techniken für die "Verarbeitung" zur Verfügung stellen.
"Gesinnungsgesetzgebung"
Doch nicht nur EU-weit, sondern auch in Österreich wird die Meinungsfreiheit immer weiter eingegrenzt. SPÖ und ÖVP bedienen sich hier laufend des Strafgesetzes: Zuerst führten sie einen Verhetzungsparagrafen ein und verschärften ihn 2015. Im heurigen Juni hatten sie vordergründig die sogenannten Staatsverweigerer (siehe Kasten) im Visier: In diesem Fall "handelt es sich um eine Gesinnungsgesetzgebung", erklärt Werner Reiter, Pressesprecher von Epizentrum, einem überparteilichen Arbeitskreis "für grundrechtsbasierte Zukunftspolitik" gegenüber alles roger?.
Es gebe keine Veranlassung für solch einen Passus, weil die bestehende Rechtslage ausreiche. "Das geht weit über die Staatsverweigerer hinaus. Man kann generell Personen belangen, die gegen den Staat auftreten. Der erfolgreiche Widerstand gegen Hainburg wäre unter diesen Bedingungen nicht möglich gewesen." Daraus sei dann sogar eine Parlamentspartei entstanden, nämlich die Grünen. Entwicklungen könnten dadurch aufgehalten oder zumindest gebremst werden. Auf alle Fälle werde der Arbeitskreis gegen die Strafgesetznovelle klagen - und hofft auf die Unterstützung von Parlamentsparteien.
"Alles ist eingeordnet in eine Tendenz, in der man mit einer Salamitaktik die Grundrechte beschneidet", erklärt Reiter. Dies laufe unter dem Deckmantel der Terrorprävention. Innenminister Wolfgang Sobotka setzt sich für eine staatliche Spionagesoftware ein, auch eine vernetzte Videoüberwachung wird gefordert - obwohl diese nachweislich nicht die Bedrohung mindert. Eine der gewichtigsten mahnenden Stimmen ist Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofs. Dieser zitierte in einem Interview mit dem Standard den frühen US-Präsident Benjamin Franklin: "Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren." Auch sei heuer die Meinungsfreiheit durch die Verschärfung des Versammlungsgesetzes beschnitten worden, schließt Reiter vom Arbeitskreis Epizentrum.
EU: gezielte Tötung ermöglicht
Doch die bei uns erfolgten Einschränkungen bei Demonstrationen sind ein Klacks im Vergleich dazu, was über die EU-Grundrechtecharta ermöglicht wurde - sie trat 2009 zusammen mit dem EU-Vertrag von Lissabon in Kraft. "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden", heißt es hier in Artikel 2. So weit, so gut, dies ist für Europa ohnehin allgemeiner Konsens. Doch Teil der Charta sind auch die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK. Und dort ist zu lesen: "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen." Eine gezielte Tötung also, die die EU hier prinzipiell ermöglichte? Ja, erklärte der deutsche Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider 2009 in der Nürnberger Zeitung: "Die Montagsdemonstrationen 1989 in Leipzig wären in diese Kategorie gefallen."
Sollten in Europa Spannungen in der Bevölkerung steigen und es womöglich zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen kommen, kämen solche Möglichkeiten zum Tragen. "Der Lissabon-Vertrag ist ja gerade so gefasst, dass seine Ermächtigungen es auf lange Sicht möglich machen, die polizeiliche Verantwortung weitgehend in die Hand der EU zu verlagern." Noch sei dies gesetzlich nicht erlaubt. Aber die EU hat die Voraussetzungen dafür geschaffen. "Die Europäische Grundrechtecharta ist der schäbigste Menschenrechtstext, der jemals in der freien Welt formuliert wurde", analysiert Schachtschneider.
Die EU arbeitet daran, Falschmeldungen ("Fake News") zu verbieten. In Deutschland steht Justizminister Heiko Maas knapp davor, ein Gesetz gegen "Hass und Fake News im Netz" durchzupeitschen. Damit wurde er Vorbild des antidemokratischen Staatspräsidenten Weißrusslands, Alexander Lukaschenko. Erstmals soll eine Wahrheitskommission in Deutschland darüber richten, was stimmt und was nicht. "Wenn jene Instanzen, die darüber entscheiden, was Fake News sind und was nicht, etwa der Meinung sind, der Islam sei keine frauenfeindliche Religion, dann könnte künftig jeder bestraft werden, der das im Internet behauptet ...", warnte der freie Wiener Journalist Christian Ortner. Die Grünen in Österreich setzen sich gar dafür ein, dass bei "Hasspostings" im Netz die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden müsste. Eine Anzeige des Betroffenen wäre dann nicht mehr notwendig, um festgenommen zu werden.
Denunziantentum als Folge
Folge der gesetzlichen Einschränkung der Meinungsfreiheit ist ein blühendes Denunziantentum gegen jene, die vom Hauptstrom der Globalisten abweichen. Gelingt nicht die Vernichtung durch Rufmord, erfolgt in Teil zwei der Versuch, das alternative Medium wirtschaftlich zu ruinieren. Dies versuchte bei alles roger? beispielsweise die stellvertretende Chefredakteurin der Badener Zeitung, Nicole Kranzl. Allerdings erfolglos.
Das Vorgehen unter Berufskollegen entspricht einem Fußballer, der den Gegner mit voller Absicht verletzt. Die Hexenjagd kann viele treffen. So versuchte die im Eigentum der Republik Österreich befindliche Wiener Zeitung am 21. Juni dem Survival-Mann Lars Konarek und dem traditionsreichen Grazer Leopold Stocker Verlag einen Strick zu drehen, weil
} ein Konarek-Video auf der alternativen Internet-Plattform NuoViso.TV läuft (das völlig unpolitisch ist), } Konarek ein Buch zum Thema "Survival" im Leopold Stocker Verlag veröffentlichte, } zum Stocker Verlag der Ares Verlag gehört, } ein Historiker den Ares Verlag ins rechtsextreme Eck stellte. Also Verbindungen die keine sind - ohne Möglichkeit für die Betroffenen, Stellung zu nehmen. Dazu bewirkte die Wiener Zeitung, dass Konarek die meisten Werbekunden verlor, die vor dem Video über Google Werbung geschaltet hatten.
Liberal = Meinungsfreiheit
Paradoxerweise sind es vor allem Menschen und Organisationen, die sich als "liberal" bezeichnen, denen die Meinungsfreiheit ein Dorn im Auge ist. Doch diese seien alles, nur nicht liberal, wie unser Gastautor An-dreas Unterberger schon vor zwei Jahren in seinem Blog feststellte: "Der wichtigste Kern liberalen Denkens besteht ganz eindeutig in der Meinungsfreiheit. Und Meinungsfreiheit besteht darin, seine Meinung auch öffentlich unbesorgt ausdrücken zu können, und nicht nur darin, diese in seinen Gehirnwindungen zu verstecken ..."
Unterberger zum Verhetzungsparagrafen: "Der Paragraf stellt bestimmte Bevölkerungsgruppen - Moslems, Ausländer, Schwule - unter den Schutz heftiger Strafandrohungen. Gegen andere Gruppen hingegen - Priester, Unternehmer, Bauern, Freiheitliche, Konservative - kann man hingegen weiter unbesorgt hetzen. Was auch immer "Hetzen" eigentlich ist. Die serienweisen Strafanzeigen der Grünen werden es uns schon beibringen."
Gegen die Fesseln des Gesinnungsterrors und der Meinungsunterdrückung gibt es wohl nur ein Rezept: den Mund aufmachen und seine Meinung kundtun. Dann werden eines Tages auch die Knebelgesetze fallen und die Österreicher und Menschen in ganz Europa freier atmen können. George Orwell brachte es auch diesbezüglich auf den Punkt: "Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen."