Die Mehrfachehe ist in Österreich nach Paragraph192 Strafgesetzbuch strafbar. Zumindest für Österreicher. Bei Ausländern gilt das offenbar nicht. Vor einigen Wochen löste eine Reportage über einen Fall von Polygamie in Deutschland eine Welle der Empörung aus. alles roger? wollte wissen, wie es damit in Österreich aussieht.
Text: Martina Bauer
Ein Kurzfilm in der RTL-Sendung Spiegel TV zeigte, wie der 32-jährige sunnitische Syrer Ahmed mit seinen zwei Frauen und sechs Kindern in der Nähe von Hamburg lebt. In einem Haus, das dem Flüchtling und seiner Großfamilie von der Gemeinde gestellt und vom Jobcenter bezahlt wird. Arbeiten oder gar Deutsch lernen möchte er nicht. Er kümmert sich lieber um die Kinder, gibt er an. Auf die Frage, wie viel Geld er pro Monat bekommt, hat er keine Antwort. "Das weiß ich nicht. Das Geld wird überwiesen und ich gehe zur Bank und hebe es ab", erklärt er dazu. Seine zwei Frauen dürfen nach seinem Einverständnis auch ein paar Sätze sagen. Die jüngere der beiden hat er übrigens geheiratet, als sie 13 (!) war. Unfassbar? Ja. Aber nicht, wenn man nach der Scharia lebt. Da ist gar viel erlaubt und wie es aussieht, hat die auch in unseren Breiten Einzug gehalten. "Ich danke Mama Merkel sehr!", sagt Ahmed und lacht herzlich.
Verheiratete als Alleinerziehende
Das war spätestens der Moment, an dem die meisten Deutschen und Österreicher vor den Fernsehgeräten bereits schäumten; vor Wut und Ohnmacht gegen so viel Ungerechtigkeit, Frechheit und Gesetzesbrüche. alles
roger? hat beim Innenministerium nachgefragt, wie es denn in unserem Land mit Fällen von Polygamie aussieht. Wie viele es gibt, wie dagegen vorgegangen wird. Warum sie überhaupt geduldet werden, obwohl laut österreichischem Gesetz klar verboten, und wie es mit dem Zuzug aussieht. Also wenn ein Mann mit einer Frau bei uns Asyl bekommen hat und die andere mitsamt Kindern nachziehen möchte. Ein großes Problem ist nämlich, dass sich diese Frauen dann oft als Alleinerziehende melden und so noch mehr Sozialgeld bekommen. Dass es diese Fälle auch in Österreich gibt, ist unbestritten. Alleine das Innenministerium scheint davon keine Ahnung zu haben.
Keine konkreten Antworten
Auf die meisten unserer Fragen wurde nämlich gar nicht erst eingegangen. Die Zahl der Fälle? Offenbar eine große Unbekannte. Ansonsten darf man die Antwort von Alexander Marakovits aus dem Innenministerium als fast schon originell bezeichnen. Er schrieb: "Es darf allgemein ausgeführt werden, dass eine nach ausländischem Recht gültig geschlossene Ehe in Österreich anzuerkennen ist, wenn sie nicht den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung widerspricht. Die Gültigkeit einer Eheschließung im Ausland ist gemäß § 16 Abs 2 IPRG nach dem Personalstatut jedes der Verlobten zu beurteilen und genügt die Einhaltung der Formvorschriften des Ortes der Eheschließung. Darüber hinaus ist die Einhaltung des Grundsatzes des ordre public (öffentliche Ordnung) zu beachten. Ein Verstoß gegen den ordre public ist zum Beispiel bei Zwangsehen, Doppelehe oder Kinderehen gegeben. Eine Mehrfachehe ist mit den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung unvereinbar und zudem im österreichischen Recht ausdrücklich verboten (so sieht § 8 EheG ein ausdrückliches Verbot der Doppel- und Mehrfachehe vor, dessen Verletzung, wie von Ihnen ausgeführt, gemäß § 192 StGB strafbar ist) und stellt somit einen ordre-public-Verstoß dar." Und zur Frage des Zuzugs: "... darf somit ausgeführt werden, dass lediglich die Erstfrau den gesetzlichen Familienbegriff des § 35 Abs 5 AsylG erfüllt. Bezüglich gemeinsamer Kinder mit der Zweitfrau ist der gesetzliche Familienbegriff erfüllt und es ist eine Einzelfallbeurteilung hinsichtlich Art 8 EMRK und des Kindeswohls durchzuführen."
Polygamie toleriert?
Um dieses Amtsgeschwurbel zusammenzufassen: Polygamie ist verboten, weil sie nicht mit den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung vereinbar ist. Dennoch wird sie toleriert. Auf weitere Nachfrage kam vom Innenministerium keine Antwort. Vielleicht auch deshalb, weil im ersten Schreiben darauf verwiesen wurde, dass das Bundesministerium für Justiz für die Gesetze zuständig sei. Für die Gesetze ja, aber nicht für deren Exekutierung. Damit nimmt man es aber offenbar nicht so genau. Bleibt zu hoffen, dass das nur daran liegt, dass der neue Innenminister Herbert Kickl erst kurz im Amt ist ...