Wenigstens eine positive Meldung von der Gerichtsfront: Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat das Verfahren gegen Manfred Tisal wegen des Vorwurfes der Diskriminierung und Verhetzung eingestellt. alles roger? freut sich mit seinem Kolumnisten!
Text: Klaus Faißner
"Ein Sieg der Meinungsfreiheit", kommentierte Tisal auf seiner Facebook-Seite diese Entscheidung. Gleichzeitig bedankt er sich bei seiner Familie "und all jenen, die mich mit ihren Worten, Postings und Taten durch diese schwierige Zeit begleitet haben". Er sei froh, dass "meine Familie und ich jetzt wenigstens wieder ruhig schlafen" können, so Tisal.
Monatelang wurde der "EU-Bauer" vor allem von den Hauptstrommedien gequält, die ihn vorverurteilten. Die "Unschuldsvermutung" vergaßen sie allzu oft. Jetzt ist Tisal auch amtlich unschuldig. Trotzdem verlor er fast alle Aufträge, der ORF beendete die Zusammenarbeit mit ihm, er musste Anwaltskosten zahlen und erlitt aus diesen Gründen einen "großen wirtschaftlichen Schaden".
Steuergelder für Anzeigenflut
Tisal wurde deshalb angezeigt, weil er sich in einem Posting vom 25. August 2017 Ungerechtigkeiten in Bezug auf Asylanten thematisierte. Unter anderem nannte er diese "politisch legitimierte Sozialschmarotzer". Die Anzeige gegen ihn kam von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark. Sie wird von der steirischen Landesregierung mit Geld überschüttert: Laut offizellem Förderbericht waren es für die Jahre 2016 und 2017 insgesamt 547.000 Euro. Diese Förderung aus Steuergeldern ermöglicht es erst, pro Jahr Hunderte - oftmals unbescholtene - Bürger wie Tisal wegen Meinungsdelikten anzuzeigen.
Ähnlichkeiten mit NS-Gesetz
Der Verhetzungsparagraph ist mit der Demokratie unvereinbar. Das erklärte der Wiener Notar Georg Zakrajsek in der alles-roger?-Ausgabe von April. Er erinnert daran, dass in der Nazi-Zeit Blockwarte als Gesinnungswächter die Menschen verängstigten. "Es sind wieder die Blockwarte unterwegs, nur etwas abgemildert." Dabei deckte er einen Skandal auf: "Der Verhetzungsparagraph ist wie das NS-Heimtückegesetzkonstruiert. Alles ist so schwammig formuliert, dass man nicht aufmucken kann." Beim NS-Heimtückegesetz hieß es: "Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht ...", werde mit Gefängnis unbestimmter Dauer bestraft. Heute wird bestraft, wer öffentlich Aussagen gegen eine Religion, Rasse oder Weltanschauung macht, die geeignet erscheinen, Hass zu erzeugen.
Keine Meinungsfreiheit = Knechtschaft
Viele sehen die Meinungsfreiheit akut bedroht. Einer davon ist der ehemalige Vizepräsident am Landesgericht Eisenstadt, Alfred Ellinger: "Der Tatbestand der Verhetzung ist bei restriktiver, noch mehr bei falscher Interpretation, in ganz Europa der Totengräber der freien Meinungsäußerung, warnte er in einem Artikel für das Magazin "Die Kriminalisten". "Gibt es keine Meinungsfreiheit mehr, so ist der Weg in die Knechtschaft vorgezeichnet", so Ellinger. Sein Appell: "Wir alle sollten ... uns jeder Tendenz der Einschränkung der Meinungsfreiheit und dem von den politisch Korrekten geschaffenen Mainstream widersetzen."