Im Namen der Republik!

Foto: ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com
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Wie schafft man den Spagat als Kolumnist in eigener Sache zu schreiben und sich trotzdem nicht von der eigenen Emotion allzu viel leiten zu lassen? Geht das überhaupt? Soll/darf man das? Ein Freund meinte, wenn du dich an die Fakten hältst, dann ja. Also will ich es versuchen, obwohl schwierig, weil es mir nach dem katastrophalen Fehlurteil plötzlich den Boden unter den Füßen weggezogen hat.


alles roger?-Kolumne von Peter Westenthaler

Der glatte Freispruch des Richtersenats vom 6. März 2015 wurde innerhalb von drei Jahren ohne eine einzige inhaltliche Neuerung, bei gleichem Sachverhalt, ohne neue Zeugen (vielmehr wurden fast alle Entlastungszeugen von der neuen Richterin Hohenecker einfach abgelehnt) und ohne neue Dokumente zu einer unbedingten Gefängnisstrafe manipuliert. Das hat es in Österreich, wo im Schnitt jährlich nur vier bis sieben Prozent aller Freisprüche aufgehoben und dann meist wieder bestätigt werden, bisher so noch nie gegeben.

Zu den aktenkundigen Fakten: Der Vorwurf: Eine Million Euro an Fördergeld wurden von mir als Bundesligavorstand im Jahr 2003/04 missbräuchlich für die Tilgung einer Schuld der Bundesliga, die vor meiner Zeit entstanden ist, verwendet. Die Fakten: Die Förderung wurde vom Bundeskanzleramt (BKA) 2003 geprüft, genehmigt und ab 2004 in drei Tranchen ausgeschüttet, wobei vor jeder Ausschüttung wieder geprüft wurde. Nach der Endabrechnung 2005 wurde endgeprüft. Dazwischen wurde sie auch noch vom ÖFB als Dachorganisation und von den Rechnungsprüfern der Bundesliga zweimal geprüft. Alle Prüfungen ergaben eine völlig korrekte, widmungsgemäße Verwendung, was auch schriftlich bestätigt wurde. 

Der Förderzweck wurde vom BKA als "Pauschalabgeltung" für bereits bezahlte Aufwendungen der Bundesligaklubs im Vorfeld der Euro 2008 formuliert. Allein aufgrund dieses allgemein formulierten Zwecks war eine zweckwidrige Verwendung praktisch ausgeschlossen. Der zuständige Sektionschef im BKA Robert Pelousek (SPÖ) erklärte vor Gericht die Förderung als "refundierend". Das heißt, sie wurde für etwas pauschal gewährt, was bereits bezahlt und gegenüber dem Fördergeber nachgewiesen wurde. "Besser kann man eine Förderung nicht abwickeln", so Pelousek im Zeugenstand. Er selbst habe mit seinem Team alles geprüft und als völlig korrekt bestätigt.

Es wurden drei Auszahlungstranchen festgelegt, welche jeweils erst nach einem Verwendungsnachweis ausbezahlt wurden. Die zweite und dritte Tranche der Förderung in der Höhe von 500.000 Euro wurde überhaupt erst nach meinem Ausscheiden im August 2004 an die Bundesliga überwiesen, womit für die Verwendung bereits die Nachfolger zuständig waren! Diese wurden aber nicht angeklagt. Alle Schritte des Fördervorgangs wurden von den Aufsichtsräten der Bundesliga und des ÖFB geprüft und genehmigt.

Es gab in den letzten Jahren insgesamt vier parlamentarische Anfragen an Bundeskanzler, zwei Finanzminister und einen Sportminister: Alle kamen zum selben Ergebnis: alles korrekt! Daraus ergibt sich folgerichtig, dass sich während des gesamten siebenjährigen Verfahrens inklusive Gerichtsverfahren bis heute niemand geschädigt oder getäuscht fühlt und sich auch niemand bereichert hat, weil das Geld ja seinen Zweck erfüllt hat und dort ankam, wo es hinmusste. All das wurde auch von zwei namhaften Gutachtern in umfassenden Expertisen bestätigt: Der gerichtlich beeidete Sachverständige und renommierte Wirtschaftstreuhänder Thomas Keppert führte den Beweis für die völlig korrekte Förderverwendung. Der Strafrechtsexperte Alois Birklbauer, Universitätsprofessor an der Uni Linz, kam in einem umfassenden Rechtsgutachten zum Ergebnis, dass eine Straftat gar nicht möglich war und nicht stattgefunden hat.

Sämtliche Zeugen vor Gericht, aus Politik, Beamtenschaft, ÖFB und Bundesliga, haben entlastend ausgesagt, weshalb es am 6. März 2015 nach zwölf Verhandlungstagen zu einem eindeutigen Freispruch "im Namen der Republik" kam. "Kein Schaden, niemand getäuscht, niemand hat sich bereichert. Die Förderung wurde völlig korrekt verwendet", begründete der Richter das Urteil und stellte damit quasi eine römische Eins aus. Die vor Hass triefende Staatsanwältin legte Nichtigkeitsbeschwerde aus formalen Gründen ein. Und siehe da, genau aus diesen rein "formalen Gründen" wurde der Freispruch vom Obersten Gerichtshof aufgehoben und ein neues Verfahren angeordnet, welches nach sechs Verhandlungstagen und nach Ablehnung der wichtigsten Entlastungszeugen "im Namen der Republik" mit einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe endete.

Dieses Urteil richtet sich aber nicht nur gegen mich, sondern auch gegen die Republik! Wie oben erklärt, war es genau diese Republik (das Bundeskanzleramt), die die Förderung für richtig erachtete, den Förderzweck sowie die Höhe und Tranchen festlegte und letztlich durch ihre amtlichen Prüforgane auch alles kontrollierte und als korrekt bestätigte. Wie kann dann eine Richterin eigentlich zum Schluss kommen, dass es nicht korrekt war und warum interessiert das dieselbe Republik nicht, die ja alles geprüft und für in Ordnung befunden hat?

Die politisch argumentierende Richterin Hohenecker leitete ihre Urteilsbegründung mit folgendem Satz ein: "So, Herr Westenthaler! Zuerst haben Sie gewonnen, dann haben wir die Schiedsrichter ausgetauscht und jetzt haben wir gewonnen." Mittlerweile wurde bekannt, dass ihr Ehemann - ebenfalls ein Richter - eindeutige politische Postings in den sozialen Medien verbreitete, darunter folgendes: "Wer für oder mit Herrn Schüssel gearbeitet hat, hat sich selbst für immer diskreditiert." Ich habe mit Herrn Schüssel von 2000 bis 2002 - übrigens sehr gut - zusammengearbeitet, weshalb ich nun ganz offensichtlich aufgrund der politischen Einstellung dieser Richterin vernichtet werden sollte. Gute Nacht, Rechtsstaat Österreich!

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