Wien (OTS) - Der freiheitliche Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan hält das Vorgehen der Justiz in der Causa Westenthaler für "unverhältnismäßig". Selbstverständlich sind Gerichtsurteile zu akzeptieren. Man muss aber doch sehen, dass gerade im Bereich der finanziellen Zuwendung für die Österreichische Fußball-Bundesliga niemand geschädigt wurde, eine Bereicherung Westenthalers wurde nicht einmal in Erwägung gezogen. Wenn dann trotz eines Freispruchs in der ersten Prozessrunde nach der Aufhebung des Urteils wegen Begründungsmängeln eine drastische unbedingte Haftstrafe herauskommt, muss sich die Justiz schon den Vorwurf gefallen lassen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wurde und nach wie vor wird, so Stefan.
Besonders unverständlich sei in diesem Zusammenhang, dass Peter Westenthaler vorerst sogar die Fußfessel verweigert werde und damit eine zumindest viermonatige Haft zwingend sei. Stefan verwies etwa auf den Tetron-Prozess, bei dem sehr wohl ein finanzieller Schaden angerichtet worden sei und man Alfons Mensdorff-Pouilly trotzdem mittels Fußfessel den überwachten Hausarrest gewährt habe. Weiters gebe es zahlreiche Beispiele von Terror-, Gewalt- und Sexualdelikten, die deutlich geringer bestraft worden seien oder bei denen es sogar Freisprüche gegeben habe. "In persönlichen Gesprächen wird mir von vielen Personen innerhalb der Justiz diese sehr schiefe Optik auch bestätigt", so Stefan.
Außerdem müsse gesehen werden, dass bei Peter Westenthaler eine stabile berufliche und familiäre Situation gegeben sei. Die Verweigerung der Fußfessel sei also umso unverständlicher. "Ich appelliere an die Justiz, hier umsichtig zu agieren und kein Gefühl der Ungleichbehandlung zurückzulassen", bekräftigte der FPÖ-Justizsprecher.